AGB

1. VERPFLICHTUNGEN

Der Auftraggeber verpflichtet sich kein direktes Vertragsverhältnis mit den SignSpinnern der Firma NINJAPIRATEN GmbH einzugehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vereinbarungsgemäßen pünktlichen Zahlung bei ordnungsgemäßer, auftragsge-
mäßer Leistung.

2. ANGEBOT UND ABSCHLUSS

Angebote sind freibleibend. Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Mitarbeiter von NINJAPIRATEN GmbH getroffene Vereinbarungen werden nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

3. AUFTRAGSSTORNIERUNG

Wird der Auftrag als Ganzes oder – falls vereinbart – einzelne Positionen des Auftrages storniert, werden alle bis zur Stornierung angefallenen Arbeiten und Leistungen abgerechnet. NINJAPIRATEN GmbH behält sich vor, Werbeinhalte abzulehnen, wenn diese gegen bestehende Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstößt (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte, usw.), sittenwidrig oder rassistisch sind oder den Interessen der NINJAPIRATEN GmbH unzumutbar zuwiderlaufen.

4. STORNIERUNG VON PERSONAL

Wird gebuchtes Personal (Sign Spinner) bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so werden 50% des Auftragswertes fällig. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, werden 80% der vereinbarten Auftragssumme fällig. Auftragsstornierungsgebühren beziehen sich – falls nicht anders vereinbart – grundsätzlich nur auf den Auftrag als Ganzes und nicht auf die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen. Werden vereinbarte Leistungen als Ganzes oder in Teilen nicht in Anspruch genommen, besteht – wenn nicht anders vereinbart – weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung. Hiervon ausgenommen sind Leistun-
gen nach Aufwand.

5. VERSPÄTETE DATENANLIEFERUNG

Nicht fristgerecht eingehendes Material kann eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung gefährden. Ausfälle/Verarbeitungsmängel, die sich daraus ergeben, können nicht beanstandet werden, es sei denn, sie beruhten auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln der NINJAPIRATEN GmbH. Bei Überschreitung der in dem Angebot genannten Datenabgabefrist behält sich die NINJAPIRATEN GmbH vor, eventuell anfallenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Anlieferung von Beschriftungsunterlagen behält sich die NINJAPIRATEN GmbH Preisaufschläge audrücklich vor. Aufschläge belaufen sich auf: mindestens 25% der Kosten der beauftragten SignSpinning Stunden und mindestens 50% der Sign Produktionskosten. Abweichende Abgabefristen oder Absprachen sind nur in schriftlicher Form gültig.

6. AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGES

Das Einsatzpersonal (Sign Spinner) wird von NINJAPIRATEN GmbH entsprechend der Auftragsanforderung ausgewählt. Sollte es während des Einsatzes notwendig sein, andere als im Vertrag vereinbarte Leistungen zu erbringen, so ist dies vorab mit NINJAPIRATEN GmbH abzusprechen. SignSpin UG (haftungsbeschränkt) kann aus wichtigen Gründen, die dem Auftraggeber mitzuteilen sind, vor oder während der Ausführung eines Auftrags die Durchführung anderen Personen übertragen als ursprünglich vereinbart. Preisänderungen sind im Laufe einer Durch-

führung eines einzelnen Auftrages nur möglich, wenn sich die Anforderungen ändern. NINJAPIRATEN GmbH behält sich vor, den Auftrag aus wichtigem Grund (drohender Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des Auftraggebers) oder bei nicht vereinbarungsge-
mäßer Zahlung nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht entbindet.

7. LEISTUNGSGARANTIE

Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei NINJAPIRATEN GmbH anzuzeigen, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.

8. HAFTUNG

Vorbehaltlich anderer als in diesen AGB getroffener Regelungen haftet NINJAPIRATEN GmbH auf Schadensersatz we-
gen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere wenn das Einsatzpersonal (Sign Spinner) während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt, haftet NINJAPIRATEN GmbH nicht für eventuell entstehende Schäden. Eventuelle Ansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet ab Ende der Leistungserbringung. Ein dem Auftraggeber zustehen der Schadensersatzanspruch besteht maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung des Teils der Leistung, der nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Wird NINJAPIRATEN GmbH selbstverschuldet die Leistungserbringung unmöglich, so kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen. Dieser ist begrenzt auf die Vergütung für den Teil der Leistung, der selbstverschuldet nicht er-
bracht werden konnte. Anderweitige und darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung insbesondere wegen höherer Gewalt, Wetter, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

9. ABRECHNUNG

Die Abrechnung des Auftrages, insbesondere der Vergütung der zum Einsatz gebrachten Personen (Sign Spinner), erfolgt aus schließlich durch NINJAPIRATEN GmbH und ist – wenn nicht anders vereinbart – 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Eine detaillierte Einzelabrechnung der vereinbarten Fahrtzeiten, Pausen, Schulungszeiten, km-Geld usw. ist aufgrund vieler Einzel-
positionen und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand wirtschaftlich nicht sinnvoll. Falls diese dennoch vom Auftraggeber gewünscht wird, muss sie vor der Auftragserteilung gesondert vereinbart werden. Diese Leistung wird nach Aufwand berechnet.

10. KONKURRENZSCHUTZ

Die von NINJAPIRATEN GmbH eingesetzten Personen (Sign Spinner) dürfen für die Dauer von 18 Monaten nach Beendi-
gung des Einsatzes beim Auftraggeber als Sign Spinner, weder Aushilfsweise noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subun-
ternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes ist eine Konventionalstrafe von 5.000 Euro pro Person (Sign Spinner) vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

11. SONSTIGE BEDINGUNGEN

Der Auftraggeber und NINJAPIRATEN GmbH sind berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild- und Filmmaterial uneingeschränkt für eigene Werbezwecke und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggebers beinhalten. SignSpin behält sich das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internet-Seiten zu verweisen.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte irgendeiner der Vereinbarungspunkte dieses Auftrages im Sinne des Angebotes ungültig sein, so berührt dies nicht den Auf-
trag als solchen. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle zur Formulierung einer Vereinbarung, die dem Sinne dieser Vereinbarung am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Lübeck, Deutschland. Stand: Mai 2024.